1. Berg-Revival Berchtesgaden
2. + 3. Juli 2027
In Kooperation mit



Ausschreibung
VERANSTALTER:
Agentur SEC Jo Dornhofer
Organisation: MSC Schönau am Königssee e.V.
Organisationsbüro: MSC Schönau /Agentur SEC 86911 Dießen am Ammersee von Eichendorfstr.44a- am Renntag im Zelt am Fahrerlager
VERANSTALTUNG
2.7.27 Präsentation in Berchtesgaden – Fahrzeugpräsentation mit Moderation 15:00 – 18:00 Uhr in der Innenstadt BGL
3.7.27 Veranstaltung auf der Rossfeld Strecke – Berg Revival Berchtesgaden – Berggleichmäßigkeitsprüfung
1 Trainingslauf (TL) – 1 Referenzlauf (RL) –4 Wertungsläufe (WL)
ZEITPLAN
Absperrungen ab 05.00Uhr– Strecke geschlossen
09:00 Uhr Start Gruppe 1+2+3 Trainingslauf
Folgend Referenzlauf und 2-4 Wertungsläufe
Siegerehrung im Zelt/P2 Fahrerlager. ca. 18:00 – 24:00 Uhr
Rossfeld Mautstrecke wieder geöffnet ab letztem Zieleinlauf und Abbau ca.19.30Uhr
BESCHREIBUNG UND UMFANG DER VERANSTALTUNG
Das Berg Revival Berchtesgaden besteht aus einer Berg-Gleichmäßigkeitsprüfung in mehreren Läufen verteilt auf der für den Zweck gesperrten Rossfeld Mautstrasse. Streckenlänge ca.6.00km,550Hm. Die Sieger werden aus der Addition der Fehlerpunkte aus den Wertungsläufen ermittelt.
ZULASSUNGSBESTIMMUNGEN
Zugelassen, sind generell alle Fahrzeuge mit Oldtimer-Charakter – ehemalige Rennsport Fahrzeuge -Autos offen oder geschlossen – mit Erstzulassung bis 31.10.1990.
Alle Teilnehmer müssen über eine der folgenden Zulassungsarten verfügen:
– Historisches Kennzeichen H
– Rotes Dauerkennzeichen 07
– Saisonkennzeichen
– Reguläre Zulassung
Fahrzeuge, die zu Ölverlust neigen, müssen unaufgefordert einen Öl-Schutz an ihrem Auto anbringen und eine Folie unterlegen.
Die Bereifung ist den Witterungsverhältnissen anzupassen. Achtung: Aus genehmigungsrechtlichen Gründen dürfen die teilnehmenden Fahrzeuge folgende Phongrenzen nicht überschreiten: 102 dB
TEILNEHMERBESTIMMUNGEN – FAHRVORSCHRIFTEN
Der Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das genannte Fahrzeug sein. Der Beifahrer muss volljährig
(am 3.7.27 mindestens 18 Jahre alt) sein. Ein Fahrer-/Beifahrertausch kann nur erfolgen, wenn der neue Fahrer/Beifahrer im Organisationsbüro gemeldet und der Haftungsausschluss unterschrieben wird – der Fahrer muss selbstverständlich auch einen gültigen Führerschein vorlegen. Für alle Teilnehmer besteht Helmpflicht!
Aus Sicherheits–und Versicherungs-technischen Gründen: Mindestfahrzeit 4.30,00 Minuten, Max. Durchschnittsgeschwindigkeit 80 km/h. WICHTIG: Die Zeiten und Geschwindigkeiten werden überwacht und führen bei Nichteinhaltung zu einer Verwarnung und im Falle einer weiteren Nichteinhaltung zur sofortigen Disqualifikation und zum Startverbot ohne Erstattung des Nenngeldes.
Mit Abgabe der Nennung erklärt der Teilnehmer sich mit den Regeln einverstanden.
Jeder Teilnehmer darf sein Fahrzeug nur so schnell fahren, wie er es ständig beherrschen und zu jeder Zeit innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann. Die Geschwindigkeit ist den Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen anzupassen. Die Bestimmungen der StVO sind unter allen Umständen einzuhalten.
Jeder unnötige Lärm – und Abgasbelästigung ist zu vermeiden. Durch Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die Polizei eventuelle Verstöße dem Veranstalter mitteilt. Bei Verstößen im öffentlichen Straßenverkehr bzw. bei der Rückführung, kann der Veranstalter Nennungen auch in den Folgejahren ablehnen. Den Anordnungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzten Sportwarte ist unbedingt und diskussionslos Folge zu leisten.
Die Streckenposten sind zur Kommunikation an der Strecke mit Signal-Flaggen ausgerüstet. Schäden müssen umgehend der Veranstaltungsleitung mitgeteilt werden. Nach Zieldurchfahrt ist die Geschwindigkeit sofort zu reduzieren und den Vorschriften des öffentlichen Straßenverkehrs anzupassen. Die Rückfahrt erfolgt über die Rossfeld Panoramastraße. Die STVZO ist einzuhalten!
Gefährliche Showeinlagen für die Zuschauer können zum Ausschluss an der Veranstaltung führen!
NENNUNG-NENNFORMULAR-NENNUNGSSCHLUSS-NENNGELD-NENNBESTÄTIGUNG
Jeder Teilnehmer muss das Nennformular -auf www.sec-sportvenets.com -ordnungsgemäß und vollständig online ausfüllen und bis spätestens zum Nennschluss, Sonntag, 15.05.2027 an den Veranstalter senden. Bitte ein aktuelles, aussagekräftiges Foto des angemeldeten Fahrzeugs hochladen. (Eine Nennung ohne Foto wird nicht berücksichtigt.) Wer nicht die Möglichkeit hat sich online zu bewerben, kann das Nennformular natürlich auch ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens am Tag des Nennschlusses per Post oder Email senden:
Jo Dornhofer
dornhoferjohannes@gmail.com
Von Eichendorffstr.44a 86911 Dießen
Ohne Geldeingang wird die Nennung nicht bearbeitet. Bei Ablehnung der Nennung wird der bezahlte Betrag ohne Abzug zurückerstattet, bei Absage der Veranstaltung erfolgt eine Rückzahlung mit Abzug der Veranstalterkosten. Die Anzahl der teilnehmenden Automobile ist auf 150 beschränkt.
Nenngeld für 1Team (1 Fahrzeug, 1 oder 2 Personen) 429,00 €
Achtung! Betrifft Nachnennung/Umnennung/Rücknahme von Nennungen: Nennschluss 15.05.2027 Rücknahme der Nennung
– bis 01.03.2027 Rückzahlung abzüglich Bearbeitungsgebühr 10 % der Nenngebühr
– bis 15.04.2027 Rückzahlung abzüglich 50 % der Nenngebühr
– bis 01.06.2027 Rückzahlung abzüglich 80% der Nenngebühr
– ab 15.06.2027 ohne Rückzahlung der Nenngebühr Bankverbindung für die Überweisung des Nenngeldes: VR Bank Landsberg-Ammersee eG Iban: DE62 7009 1600 0100 0625 10
Verwendungszweck: Name des Fahrers Im Nenngeld inbegriffen sind folgende Leistungen:
2 große Startnummer-Aufkleber, 1 kleiner Startnummer-Aufkleber
2 Teilnehmer-Ausweise -Verpflegungsgutscheine – T-Shirt-
Sämtliche gesetzliche Abgaben
Die Nennbestätigung wird nach Eingang der Nenngebühr an die in der Nennung angegebene Email-Adresse versendet.
GRUPPEN
Gruppeneinteilung erfolgt nach Marke, Modell und Motorleistung. In einer Gruppe sind ca.50 Fahrzeuge, die nach Time Tabel und Gruppenzugehörigkeit 1-3 zu der geplanten Startzeit am Vorstart erscheinen. Der Start erfolgt nach Position im Vorstart.
VERSICHERUNG
Am Berg Revival Berchtesgaden dürfen ausschließlich Fahrzeuge teilnehmen, die zugelassen sind und entweder ein H-kennzeichen, ein 07-Kennzeichen, ein Saison Kennzeichen oder ein normales Zulassungskennzeichen haben.
Nicht zugelassene Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit 06-kennzeichen sind nicht startberechtigt.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Entaftungsausschluss ist von jedem Fahrer und Beifahrer zu unterschreiben. (Download PDF) Es dürfen nur Beifahrer teilnehmen, die im Nennformular angegeben wurden und den Haftungsausschluss unterschrieben haben. Bei nachträglichen Änderungen muss sich der Beifahrer persönlich im Rennbüro/Fahrerlager melden, um den Haftungsausschluss zu unterschreiben. Wichtig: Jeder Fahrer-/Beifahrerwechsel muss ohne Aufforderung am Start bekannt gegeben und der Nachweis für den unterzeichneten Haftungsverzicht erbracht werden!
VERANTWORTLICHKEIT – ÄNDERUNGEN – ABSAGE
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. Über Veränderungen der Ausschreibung werden die Teilnehmer per Email und am Veranstaltungsort/Fahrerlager vor Beginn der Veranstaltung (Fahrerbesprechung und Aushang) informiert.
WICHTIG: DEN ANWEISUNGEN DES VERANSTALTERS UND DESSEN BEAUFTRAGTEN IST UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN!
Bekleidung
Die Teilnehmer sind verpflichtet entsprechende Bekleidung zu tragen.
Dazu gehören, lange Hose, rennsporttaugliche Schuhe, Handschuhe und Helm.
Es wird dringend dazu geraten einen Overall zu tragen, dieser muss keiner aktuellen
FIA-Norm entsprechen
Fahrerbesprechung
An dieser ist am Veranstaltungstag um 07.30Uhr im Fahrerlager verpflichtend teilzunehmen.
Rückführung
Ausschilderung Richtung Fahrerlager folgen –nach Zieleinlauf am Ahornkaser über die Rossfeld Panorama Straße Mautstelle Nord zurück zum Fahrerlager in P3
TRAININGS – UND WERTUNGSLÄUFE – WERTUNG
Jedes Fahrzeug muss einen gezeiteten Trainingslauf absolvieren. Es werden insgesamt 1 Trainingslauf (TL), 1 Referenzlauf (RL) und mindestens 4 Wertungsläufe (WL) gefahren. Eine Wertung des Teilnehmers erfolgt nur, wenn er alle WL gefahren hat und er diese in seiner Gruppenzugehörigkeit absolviert hat.
Abweichungen von der Referenzzeit werden mit Strafsekunden belegt. Alle WL werden für die Ergebniserstellung zusammengezählt. Die Zeitnahme erfolgt auf 1/100 Sekunde. Der Start erfolgt stehend und mit laufendem Motor. Das Ziel ist „fliegend“ zu durchfahren, die Geschwindigkeit muss nach Zieleinfahrt sofort auf angepasstes Tempo reduziert werden
(V max 30 km/h). Eine Verspätung am Start führt zum Ausschluss für diesen Lauf. Ein Start in einer anderen Gruppe ist nicht möglich.
SIEGEREHRUNG – PREISE
Die Siegerehrung findet im Anschluss der Veranstaltung im Zelt des Fahrerlagers statt (ca. 18.00Uhr) statt.
1. – 3. Platz im Gesamtklassement Pokale und Siegerkranz
1-5. Platz Team Wertung Pokale -dazu müssen sich immer zwei Teams zusammenfinden, die unter einem Team Namen starten. Das Team mit der niedrigsten Fehlerpunkte Anzahl gewinnt.
EINSPRÜCHE – PROTESTE
Proteste können schriftlich beim Veranstalter unter Angabe der Startnummer eingereicht werden. Protestgebühr 500,00 €. Der Protest wird durch den Sportkommissar geprüft und entschieden. Wird dem Protestführer recht gegeben, erhält er die Gebühr zurück. Für Reglement – oder Veranstaltungsfragen ist der Veranstalter zuständig. Proteste sind schriftlich bis 15 Minuten nach Aushang der Ergebnisse möglich.
ALLGEMEINES
Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch irgendwelche außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Umstände bedingt ist. Der Veranstalter übernimmt in diesem Fall keinerlei Schadenersatzpflichten. Die Veranstaltung ist eine Gleichmäßigkeitsprüfung und dient nicht zur Erzielung hoher Geschwindigkeiten oder Bestzeiten. Mit, durchaus sportlichem Ehrgeiz soll in der praktischen Übung das aufmerksame, rücksichts- und sinnvolle Verhalten für den Straßenverkehr trainiert werden.
FOTOS/VIDEOS
Die Veranstaltung wird fotografisch und per Video begleitet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung von Bild – und Videomaterial (Presse, Homepage, soziale Medien) auf dem Sie oder Ihr Fahrzeug abgebildet sein können, einverstanden. Falls die Einwilligung nicht erteilt wird ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung nicht möglich.
DATENSCHUTZ
Mit der Abgabe einer Nennung willigen Sie ein, dass der Veranstalter Ihre in den Antragsformularen erhobenen Daten und evtl. Bild- und Tondaten (entweder von Ihnen eingesandt oder während der Veranstaltung erstellt) für folgende Zwecke verwendet: Vertragsabwicklung, Veröffentlichung von Bildern, Filmen und von Teilnehmer- und Ergebnislisten (auch im Internet), Eigenwerbung oder Veranstaltungsbewerbung. Falls die Einwilligung nicht erteilt wird ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung nicht möglich.
VERSICHERUNG VERANSTALTER
Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden von 10.000.000 € pro Ereignis ab.
ACHTUNG: Diese Versicherung tritt nur auf dem Veranstaltungsgelände (Strecke, Fahrerlager) in Kraft
Versicherung und Haftung
Haftungsverzicht
Die Teilnahme am „Berg Revival Berchtesgaden“ erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Eigentümer und Halter des teilnehmenden Fahrzeugs.Der vorgenannte Personenkreis trägt über die gesamte Fahrtstrecke die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden, die während der Veranstaltung eintreten können.
Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge, übernehmen darüber hinaus, persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme einem notwendigen fahrtechnischen Zustand entsprechen. Insbesondere die Technische Abnahme zu Beginn der Veranstaltung entbindet den vorgenannten Personenkreis nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs. Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge ,verzichten durch Abgabe der Nennung ,auf Ersatz für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den Rechtsgütern, mit Ausnahme einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des nachfolgend aufgeführten enthafteten Personenkreises, sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Verzicht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden sowie auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des freigezeichneten Personenkreises beruht.
Der Haftungsverzicht gilt für Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, gleichermaßen fürsolche aus vertraglicher, außervertraglicher oder deliktischer Haftung.
Die Haftungsverzichtserklärung ist Bestandteil des Nennformulars und erlangt mit Abgabe der Nennung uneingeschränkt Wirksamkeit.Mit Abgabe der Nennung geben die Bewerber zugleich für ihre Fahrer, Helfer und Sponsoren ihr Einverständnis, dass:Die Starterlisten im Programmheft veröffentlicht werden. Alle Fahrer mit Fahrzeugbild vorgestellt und auch zu Werbezwecken vom Veranstalter verwendet werden dürfen. Auf das vom Teilnehmer zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial hat der Veranstalter ein Verwertungsrecht!
Der Veranstalter kann alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und in Rundfunk/Fernsehen/SozialMedia oder anderweitig verbreiten, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden.
Der Veranstalter kann die Adressen der Teilnehmer auf Anfrage an Fotografen weitergeben, damit diese ihre Fotos den Teilnehmern anbieten können. Der Veranstalter ist berechtigt, das ihm zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial kostenlos und frei, auch zu gewerblichen Zwecken und im Internet, zu verwenden, zu verbreiten und verbreiten zu lassen.
Verantwortlichkeit – Änderungen – Absage
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
Der Veranstalter ist von der Haftung jeglicher hieraus resultierender Schäden freigestellt.


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