4.Berg Revival Forst
In den 1970ziger Jahren trafen sich die damaligen Berg Rennsport Eliten am Forster Berg in Wessobrunn.
Das Berg Revival Forst bringt den Motorsport wieder nach Oberbayern – jetzt historisch und als Oldtimer Veranstaltung.
Veranstalter: Agentur SEC | Leiblstr. 26 | 86911 Dießen
Art der Veranstaltung: historischer Motorsport- diese Veranstaltung dient nicht zum Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten- Gleichmäßigkeitsmodus GLP
Ort: Fahrerlager auf dem HohenPeißenberg unterer Parkplatz Start: Zellsee Richt. Forst am Abzweig nach Paterzell
Strecke: Forst
Termin: 12.07.2025
Streckenlänge: 3.2Kilometer.
Nennung
Zur Teilnahme zugelassen sind ausschließlich Fahrzeuge mit einer Straßenzulassung- 07,H-Kennzeichen oder normale Straßenzulassung. Fahrzeuge , die keine Straßenzulassung haben, Rennfahrzeuge oder Fahrzeuge mit einer 06 Überführungsnummer sind ausnahmslos nicht startberechtigt.Außerdem nur die im Nennformular aufgeführten Person/en. Bei Teilnahme einer nicht genannten Person, kann das Fahrzeug von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der/die Fahrer sind mit einem Lanyard und Namensschild gekennzeichnet. Diese sind nicht übertragbar. Die Personenzahl ergibt sich aus dem teilnehmenden Fahrzeug; maximal ist ein Start mit Beifahrer möglich. Der Beifahrer/in ist im Nennformular anzumelden.
Leistungen des Veranstalters
Nenngeld:
Die Nennung wird nach Zahlungseingang bestätigt. In allen Beiträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (19%) enthalten. Bitte weisen Sie erst nach Erhalt der Rechnung die Nenngebühr an.
VR Bank Landsberg-Ammersee eG
IBAN: DE62 7009 1600 0100 0625 10
Verwendungszweck: Berg Revival Forst
Hotel:
Weitere Übernachtungsmöglichkeiten: Gasthof zum Löwen Wessobrunn 08809-352. Gasthof zur Post Wessobrunn Peißenberg bietet ebenso Übernachtungsmöglichkeiten.
Zugelassene Fahrzeuge/Klasseneinteilungen
Nur das vom Veranstalter bestätigte Fahrzeug erhält eine Starterlaubnis. Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit 07 oder H Kennzeichen zugelassen. Jeder Teilnehmer muss über einen gültigen Führerschein Klasse 3 verfügen.
Vorläufiger Zeitplan: Ein detaillierter Zeitplan mit den Startzeiten der Gruppen und Teilnehmern wird zeitnah zur Veranstaltung erarbeitet.
Startberechtigt sind alle historischen Serien-und Sportwagen -keine Formel Fahrzeuge
Es erfolgt eine Zuordnung der Fahrzeuge nach Leistungsfähigkeit und Markenzugehörigkeit in Startgruppen
Historische Fahrzeuge der Jahrgänge 1950- 1995,
Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums fahrtauglich sind. Eine technische Abnahme entbindet den vorgenannten Personenkreis nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs über die gesamte Veranstaltungsdauer.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für historisch bedeutsame oder seltene Fahrzeuge die Teilnehmerzahl zur erhöhen, oder in Einzelfällen neuere Baujahre zuzulassen.Die Auswahl der zur Veranstaltung zugelassenen Fahrzeuge erfolgt durch den Veranstalter. Er behält sich das Recht vor, Nennungen abzulehnen oder den Start zu verweigern. Die Berechtigung zur Teilnahme wird vom Veranstalter nach Eingang von Nennung und Nenngeld bestätigt. Die Bestätigung und damit die Vergabe eines Startplatzes, erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der vollständigen, unterschriebenen Nennung sowie des Nenngeldes. Unvollständige Nennungen finden keine Berücksichtigung.
Rücknahme der Nennung/Bankdaten
Das Nenngeld ist Reuegeld und wird in voller Höhe nur bei Absage der Veranstaltung oder Nichtannahme der Nennung des Bewerbers durch Rücküberweisung zurückerstattet.Bei Rücknahme der Nennung bis 30.4. 2025 wird vom Veranstalter eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand in Höhe € 50,- bei der Rücküberweisung in Abzug gebracht. Das Nenngeld wird nicht zurückerstattet, wenn die Nennung nach dem 30.4.2025 zurückgezogen wird.
VR Bank Landsberg-Ammersee EG Iban:DE62 7009 1600 0100 0625 10
Versicherung/Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Der Veranstalter schließt die von den genehmigenden Behörden geforderte Versicherung ab. Mit der Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer und Beifahrer oder Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge.Der vorgenannte Personenkreis trägt über die gesamte Fahrtstrecke die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden, die während der Veranstaltung eintreten können. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen, darüber hinaus persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme einem notwendigen fahrtechnischen Zustand entsprechen. Insbesondere die Technische Abnahme zu Beginn der Veranstaltung entbindet den vorgenannten Personenkreis nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs. Fahrer und Beifahrer der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abgabe der Nennung auf Ersatz für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den Rechtsgütern, mit Ausnahme einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des nachfolgend aufgeführten enthafteten Personenkreises, sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Verzicht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstehenden Schäden sowie auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Strecken Eigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des freigezeichneten Personenkreises beruht. Der Haftungsverzicht gilt für Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, gleichermaßen für solche aus vertraglicher, außervertraglicher oder deliktischer Haftung.
Die Erklärung zum Haftungsverzicht ist Bestandteil des Nennformulars und erlangt mit Abgabe der Nennung uneingeschränkt Wirksamkeit. Ohne unterschriebenen Haftungsverzicht, werden die Startunterlagen nicht ausgegeben.Diese wird Ihnen bei Nennung zugesendet; Sie senden diese wieder unterschrieben zurück.
Teilnahme an der Veranstaltung/Startreihenfolge/Startnummer/Überführung zum Start und zum Fahrerlager
Die Besatzung eines Fahrzeuges darf nur aus den Personen bestehen, die im Nennformular angegeben sind. Eine Rennlizenz ist nicht erforderlich. Die Teilnahme nicht gemeldeter Personen ist nicht erlaubt. Maßgeblich hierfür ist die Nennung. Absolute Fahrdisziplin gegenüber Zuschauern und Mitfahrern ist oberstes Gebot! Dazu gehören eine vorausschauende Fahrweise und eine Ihrem Können angepasste Geschwindigkeit. Die Veranstaltung ist nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgelegt.
Startreihenfolge:
Gestartet werden die Fahrzeuge in Startgruppen. Die Startgruppen teilt der Veranstalter nach eigenem Ermessen ein. Der Start erfolgt in der Reihenfolge der offiziellen Startzeitenliste für die Startgruppen. Die Startzeitenliste wird an der offiziellen Aushangtafel im Fahrerlager an der Mehrzweckhalle /Wessobrunn ausgehängt. Für das rechtzeitige Erscheinen am Start ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die offiziellen Starzeiten zu den einzelnen Läufen erfolgen durch Aushang an der offiziellen Aushangtafel im Fahrerlager.
Startnummern:
Die bei der Dokumentenabnahme vom Veranstalter ausgehändigten Startnummern angebracht sein. Die Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung an beiden Türen des Teilnehmerfahrzeugs gut sichtbar angebracht werden. Ohne Startnummern ist das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen. Für eventuelle Schäden, die durch das Anbringen von Aufklebern am Fahrzeug entstehen, haftet der Veranstalter nicht.
Überführung zum Start und zum Fahrerlager
Das Fahrerlager befindet sich auf dem HohenPeißenberg auf dem unteren Parkplatz. Zum Start fahren Sie über Peißenberg und Paterzell. Sie fahren nach der StVZO . Nach der Zieldurchfahrt fahren Sie geradeaus durch Forst und biegen an der nächsten T Kreuzung rechts Richt. Hohen Peißenberg ab. Folgen Sie der Beshilderung „Fahrerlager“. Nach Ziel Durchfahrt fahren Sie ebenfalls nach der StVZO. Bitte verhalten Sie sich entsprechend. In Hohenpeißenberg biegen Sie links Richt Fahrerlager/Hoher Peißenberg ab. Auch hier gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen!, die umbedingt einzuhalten sind.
Umweltschutz /Stromversorgung
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze (insbesondere die Parkflächen) nicht durch Öl, Benzin oder andere umweltgefährdenden Flüssigkeiten verunreinigt werden. Unter jedes Fahrzeug ist ein entsprechender Schutz zu legen! „Wildes“ Entsorgen von Ölen und Flüssigkeiten aller Art wird vom Veranstalter rigoros straf- und zivilrechtlich verfolgt. Sollte bei der technischen Abnahme oder während der Veranstaltung festgestellt werden, dass bei dem gemeldeten Fahrzeug Öl ausläuft, führt dies zum Ausschluss von der Veranstaltung. Für die Stromversorgung von Wohnmobilen, Kühlschränken, Heizungen, Küchengeräten etc. bringen Sie bitte Ihren eigenen Stromversorger mit. Von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist die Nutzung von Stromaggregaten wegen der Nachtruhe im Fahrerlager untersagt.
Verkehrsregeln / Fahrdisziplin / Sicherheitshinweise/Ausrüstung:
Bei dieser Veranstaltung kommt es ausdrücklich nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Die an der Veranstaltung teilnehmenden Teams/Fahrer verpflichten sich, über den Gesamtzeitraum der Veranstaltung, die zeitlich vorgegebenen Regularien des Veranstalters einzuhalten.Das tragen eines Helms ist obligatorisch.Darüber hinaus empfehlen wir das Tragen eines Overalls, geeignetem Schuhwerk und das Mitführen eines Feuerlöschers im Fahrzeug. Eine Regelkunde über Flaggen und ihre Bedeutung erhalten alle Teilnehmer beim pflichtgemäßen Briefing.
Abbruch/Beendigung eines Laufes:
Sollte der Abbruch eines „Laufes“ erforderlich sein, zeigt der Fahrtleiter an der Ziellinie die rote Flagge.
Ausgabe der Startunterlagen
Die Startunterlagen gehen den Teilnehmern per Post zu.
Fahrerbesprechung: Samstag, 12.7.2025 08:45Uhr
Ort: Gaststätte Bayerischer Rigi
Ablauf der Veranstaltung Durchführungsbestimmungen /Flaggen
Auf der Strecke kommt nur die gelbe und grüne Flagge zum Einsatz, zusätzlich an den Hauptfunkposten die rote Flagge. Der Streckenleiter nutzt nur die rote und die grüne Flagge.
Fahrerlager /Wohnmobile
Im Fahrerlager gilt Schrittgeschwindigkeit.!
Die Ein- und Ausfahrt bzw. das Befahren des Fahrerlager ist nur mit gültiger, angebrachter Startnummer möglich. .Alle anderen Fahrzeuge, wie Zugfahrzeuge oder Trailer, werden extern geparkt. Hierzu folgen noch Informationen. Alle Fahrerlagerstellplätze, einschließlich der Nebenflächen, sind von Ihnen, in einwandfreiem Zustand zu präsentieren und zu hinterlassen. Für Hunde besteht absolute Leinenpflicht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
Einverständniserklärung:
Mit Abgabe der Nennung geben die Bewerber zugleich für ihre Fahrer, Helfer und Sponsoren ihr Einverständnis, dass:
Der Veranstalter kann alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und in Rundfunk/Fernsehen/Sozial Media oder anderweitig verbreiten, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden. Der Veranstalter kann die Adressen der Teilnehmer auf Anfrage an Fotografen weitergeben, damit diese ihre Fotos den Teilnehmern anbieten können. Der Veranstalter ist berechtigt, das ihm zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial kostenlos und frei, auch zu gewerblichen Zwecken und im Internet, zu verwenden, zu verbreiten und verbreiten zu lassen.
Die Strecke (rot) führt von Zellsee Richtung Forst(rot) 3.0Kilometer
Film unter https://youtu.be/zJh6WxgClyg
Die Rückfahrt, in das Fahrerlager nach Paterzell am Hotel-Gasthof Eibenwald (schwarz) und vom Fahrerlager zum Vorstadt nach Zellsee (schwarz gestrichelt)
Haftungsverzicht
Die Teilnahme am „Berg Revival Forst“ erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Eigentümer und Halter des teilnehmenden Fahrzeugs.Der vorgenannte Personenkreis trägt über die gesamte Fahrtstrecke die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden, die während der Veranstaltung eintreten können.
Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge, übernehmen darüber hinaus, persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme einem notwendigen fahrtechnischen Zustand entsprechen. Insbesondere die Technische Abnahme zu Beginn der Veranstaltung entbindet den vorgenannten Personenkreis nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs. Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge ,verzichten durch Abgabe der Nennung ,auf Ersatz für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den Rechtsgütern, mit Ausnahme einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des nachfolgend aufgeführten enthafteten Personenkreises, sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Verzicht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden sowie auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des freigezeichneten Personenkreises beruht.
Der Haftungsverzicht gilt für Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, gleichermaßen fürsolche aus vertraglicher, außervertraglicher oder deliktischer Haftung.
Die Haftungsverzichtserklärung ist Bestandteil des Nennformulars und erlangt mit Abgabe der Nennung uneingeschränkt Wirksamkeit.Mit Abgabe der Nennung geben die Bewerber zugleich für ihre Fahrer, Helfer und Sponsoren ihr Einverständnis, dass:Die Starterlisten im Programmheft veröffentlicht werden. Alle Fahrer mit Fahrzeugbild vorgestellt und auch zu Werbezwecken vom Veranstalter verwendet werden dürfen. Auf das vom Teilnehmer zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial hat der Veranstalter ein Verwertungsrecht!
Der Veranstalter kann alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und in Rundfunk/Fernsehen/SozialMedia oder anderweitig verbreiten, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden.
Der Veranstalter kann die Adressen der Teilnehmer auf Anfrage an Fotografen weitergeben, damit diese ihre Fotos den Teilnehmern anbieten können. Der Veranstalter ist berechtigt, das ihm zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial kostenlos und frei, auch zu gewerblichen Zwecken und im Internet, zu verwenden, zu verbreiten und verbreiten zu lassen.
Rechtsverbindlich für das Team oder den Fahrer/Eigentümer/Halter:
Datum, Ort, Unterschrift:
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Verantwortlichkeit – Änderungen – Absage
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
Der Veranstalter ist von der Haftung jeglicher hieraus resultierender Schäden freigestellt.