Gran Premio Massa Marittima
2025 Grosseto/Toskana
Der Saisonabschluss in der Toskana.
Veranstalter: Agentur SEC | Leiblstr. 26 | 86911 Dießen
Art der Veranstaltung: Der GP Massa Marittima ist ein Treffen historischer Fahrzeuge; Serienfahrzeuge, Sportwagen oder Rennfahrzeuge die mindestens 30 Jahre alt sind und ausnahmslos eine Strassenzulassung haben. Der GP Massa Marittima ist kein Rennen! Auf der abgesperrten Strecke zwischen Capanne und Massa Marittima wird eine Fahrzeit vorgegeben. Diese gilt es, auf die 1/100tel Sekunde genau, zu treffen. Anhand der Abweichung in der Wertungsläufen, wird der Sieger ermittelt. Es gewinnt der, der in der Addition der Läufe, die niedrigste Abweichung zur vorgegebenen Fahrzeit hat.
Ort: Piazza Mazzini hinter dem Dom in der Altstadt
Strecke: Capanne nach Massa Marittima
Termin: 19.10.2024
Streckenlänge: ca. 5.300 m.
Nennung
Zur Teilnahme zugelassen sind ausschließlich Fahrzeuge mit einer Straßenzulassung- 07,H-Kennzeichen oder normale Straßenzulassung. Außerdem nur die im Nennformular aufgeführten Person/en. Der/die Fahrer sind mit einem Lanyard und Namensschild gekennzeichnet. Diese sind nicht übertragbar.
Leistungen des Veranstalters
Nenngeld:
Bitte bei Nennung /“ GP Massa Marittima“ angeben
VR Bank Landsberg-Ammersee eG
IBAN: DE62 7009 1600 0100 0625 10
Hotel: Auf Anfrage
Vorläufiger Zeitplan: Start Gruppe 1 ab 10.30 Uhr bei Start in Capanne-danach Starts laut Time Table. Die Fahrzeuge starten einzeln im Abstand von 1 Minute. Start erfolgt nicht nach Startnummer.
Startberechtigt sind alle historischen Serien-und Sportwagen -keine Formel Fahrzeuge
Es erfolgt eine Zuordnung der Fahrzeuge nach Leistungsfähigkeit und Markenzugehörigkeit in Startgruppen
Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums fahrtauglich sind. Eine technische Abnahme entbindet den vorgenannten Personenkreis nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs über die gesamte Veranstaltungsdauer.
Die Berechtigung zur Teilnahme wird vom Veranstalter nach Eingang des Nenngeldes und der vollständigen Meldung, inklusiv Haftungsverzicht, bestätigt. Der Haftungsverzicht ist Bestandteil der Meldung.
Rücknahme der Nennung/Bankdaten
Das Nenngeld ist Reuegeld und wird in voller Höhe nur bei Absage der Veranstaltung oder Nichtannahme der Nennung des Bewerbers durch Rücküberweisung zurückerstattet.Bei Rücknahme der Nennung bis 15.07. 2024 wird vom Veranstalter eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand in Höhe € 50,- bei der Rücküberweisung in Abzug gebracht. Das Nenngeld wird nicht zurückerstattet, wenn die Nennung nach dem 15.07.2024 zurückgezogen wird.
Versicherung/Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Der Veranstalter schließt die von den genehmigenden Behörden geforderte Versicherung ab. Mit der Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer und Beifahrer oder Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge.Der vorgenannte Personenkreis trägt über die gesamte Fahrtstrecke die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden, die während der Veranstaltung eintreten können. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen, darüber hinaus persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme einem notwendigen fahrtechnischen Zustand entsprechen. Fahrer und Beifahrer der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abgabe der Nennung auf Ersatz für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den Rechtsgütern, mit Ausnahme einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des nachfolgend aufgeführten enthafteten Personenkreises, sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Verzicht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstehenden Schäden sowie auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Strecken Eigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des freigezeichneten Personenkreises beruht. Der Haftungsverzicht gilt für Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, gleichermaßen für solche aus vertraglicher, außervertraglicher oder deliktischer Haftung.
Die Erklärung zum Haftungsverzicht ist Bestandteil des Nennformulars und erlangt mit Abgabe der Nennung uneingeschränkt Wirksamkeit. Ohne unterschriebenen Haftungsverzicht, werden die Startunterlagen nicht ausgegeben.Diese wird Ihnen bei Nennung zugesendet; Sie senden diese wieder unterschrieben zurück.
Teilnahme an der Veranstaltung/Startreihenfolge/Startnummer/Überführung zum Start und zum Fahrerlager
Die Besatzung eines Fahrzeuges darf nur aus den Personen bestehen, die im Nennformular angegeben sind. Eine Rennlizenz ist nicht erforderlich. Absolute Fahrdisziplin gegenüber Zuschauern und Mitfahrern ist oberstes Gebot! Dazu gehören eine vorausschauende Fahrweise und eine Ihrem Können angepasste Geschwindigkeit. Die Veranstaltung ist nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgelegt.
Startreihenfolge:
Gestartet werden die Fahrzeuge in Startgruppen. Die Startgruppen teilt der Veranstalter nach eigenem Ermessen ein. Der Start erfolgt in der Reihenfolge der offiziellen Startzeitenliste für die Startgruppen. Die Startzeiten werden den Teilnehmern frühzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt. Für das rechtzeitige Erscheinen am Start ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Startnummern:
Die bei der Dokumentenabnahme vom Veranstalter ausgehändigten Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung an beiden Türen des Teilnehmerfahrzeugs bzw. der Frontscheibe ,gut sichtbar angebracht werden. Ohne Startnummern ist das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen. Für eventuelle Schäden, die durch das Anbringen von Aufklebern am Fahrzeug entstehen, haftet der Veranstalter nicht.
Überführung zum Start und zum Fahrerlager
Das Fahrerlager befindet sich auf der Piazza Martini in der Altstadt hinter dem Dom, etwa 5km vom Start in Capanne ,entfernt. Laut des Zeitplans, fahren Sie selbstständig zum Vorstart, nach Capanne. Sie befinden sich im öffentlichen Straßenverkehr. Es herrscht für die teilnehmenden Fahrzeuge absolute Disziplin!! Nach Zieldurchfahrt fahren Sie durch Massa Alta unmittelbar durch die Fußgängerzone und den Dom Platz zurück zum Fahrerlager. Der Rückweg ist beschildert.
Verkehrsregeln / Fahrdisziplin / Sicherheitshinweise/Ausrüstung:
Bei dieser Veranstaltung kommt es ausdrücklich nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Die an der Veranstaltung teilnehmenden Teams/Fahrer verpflichten sich, über den Gesamtzeitraum der Veranstaltung, die zeitlich vorgegebenen Regularien des Veranstalters einzuhalten.Das tragen eines Helms ist obligatorisch.Darüber hinaus empfehlen wir das Tragen eines Overalls, geeignetem Schuhwerk und das Mitführen eines Feuerlöschers im Fahrzeug.
Abbruch/Beendigung eines Laufes:
Sollte der Abbruch eines „Laufes“ erforderlich sein, zeigt der Fahrtleiter an der Ziellinie die rote Flagge.
Ausgabe der Startunterlagen: erfolgt vor Ort
Fahrerbesprechung: Samstag, 19.10.2024 09:15Uhr
Ort: Piazza Manzzini
Ablauf der Veranstaltung Durchführungsbestimmungen /Flaggen
Auf der Strecke kommt nur die gelbe und grüne Flagge zum Einsatz, zusätzlich an den Hauptfunkposten die rote Flagge. Der Streckenleiter nutzt nur die rote und die grüne Flagge.
Fahrerlager
Im Fahrerlager gilt Schrittgeschwindigkeit.!
Die Ein- und Ausfahrt bzw. das Befahren des Fahrerlager ist nur mit gültiger, angebrachter Startnummer möglich. .Alle anderen Fahrzeuge, wie Zugfahrzeuge oder Trailer, müssen außerhalb des Fahrerlagers abgestellt werden. Für Hunde besteht absolute Leinenpflicht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
Die Strecke (blau) führt von Capanne nach Massa Marittima ca. 6.00 Kilometer
Haftungsverzicht
Die Teilnahme am „GP Massa Marittima „ erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Eigentümer und Halter des teilnehmenden Fahrzeugs.Der vorgenannte Personenkreis trägt über die gesamte Fahrtstrecke die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden, die während der Veranstaltung eintreten können.
Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge, übernehmen darüber hinaus, persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme einem notwendigen fahrtechnischen Zustand entsprechen. Insbesondere die Technische Abnahme zu Beginn der Veranstaltung entbindet den vorgenannten Personenkreis nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs. Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge ,verzichten durch Abgabe der Nennung ,auf Ersatz für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den Rechtsgütern, mit Ausnahme einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des nachfolgend aufgeführten enthafteten Personenkreises, sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Verzicht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden sowie auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des freigezeichneten Personenkreises beruht.
Der Haftungsverzicht gilt für Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, gleichermaßen fürsolche aus vertraglicher, außervertraglicher oder deliktischer Haftung.
Die Haftungsverzichtserklärung ist Bestandteil des Nennformulars und erlangt mit Abgabe der Nennung uneingeschränkt Wirksamkeit.Mit Abgabe der Nennung geben die Bewerber zugleich für ihre Fahrer, Helfer und Sponsoren ihr Einverständnis, dass:Die Starterlisten im Programmheft veröffentlicht werden. Alle Fahrer mit Fahrzeugbild vorgestellt und auch zu Werbezwecken vom Veranstalter verwendet werden dürfen. Auf das vom Teilnehmer zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial hat der Veranstalter ein Verwertungsrecht!
Der Veranstalter kann alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und in Rundfunk/Fernsehen/SozialMedia oder anderweitig verbreiten, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden.
Der Veranstalter kann die Adressen der Teilnehmer auf Anfrage an Fotografen weitergeben, damit diese ihre Fotos den Teilnehmern anbieten können. Der Veranstalter ist berechtigt, das ihm zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial kostenlos und frei, auch zu gewerblichen Zwecken und im Internet, zu verwenden, zu verbreiten und verbreiten zu lassen.
Rechtsverbindlich für das Team oder den Fahrer/Eigentümer/Halter:
Datum, Ort, Unterschrift:
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Verantwortlichkeit – Änderungen – Absage
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
Der Veranstalter ist von der Haftung jeglicher hieraus resultierender Schäden freigestellt.