Veranstalter: Agentur SEC | Leiblstr. 26 | 86911 Dießen
Art der Veranstaltung: Demo Läufe
Ort: Flugplatz Nördlingen
Termin: April/Mai 2025
Streckenlänge: ca. 1.650 m.
Nennung
Zur Teilnahme zugelassen sind ausschließlich die im Nennformular aufgeführten Person/en. Bei Teilnahme einer nicht genannten Person, kann das Fahrzeug von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der/die Fahrer sind mit einem Lanyard und Namensschild gekennzeichnet. Diese sind nicht übertragbar. Die Personenzahl ergibt sich aus dem teilnehmenden Fahrzeug; maximal ist ein Start mit Beifahrer möglich. Der Beifahrer/in ist im Nennformular anzumelden.
Leistungen des Veranstalters
- Fertige Strecke mit allen notwendigen Standards Läufe a 20 Minuten (genauer Zeitplan folgt)
- offenes Fahrerlager
- Professionelles Veranstaltungsteam
- Befestigtes Fahrerlager
- Parkplätze für Besucher
- Parkplätze für Wohnmobile
- Organisationspaket für jeden Teilnehmer u.a. 2 Startnummern, TN Ausweise, Organisationsaufkleber für FZ, Lanyards, Zeitplan
- Gutscheine Verpflegung
- 3 Startnummern
- Externer Hänger Stellplatz
Nenngeld:
- 285,00€ für ein Fahrzeug (Fahrer) Beifahrer 39,00€
Die Nennung wird nach Zahlungseingang bestätigt. In allen Beiträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (19%) enthalten. Bitte weisen Sie erst nach erhalt der Rechnung die Nenngebühr an.
Verwendungszweck: 6.Histo-Revival 2025 Flugplatz Nördlingen
Zugelassene Fahrzeuge/Klasseneinteilungen
Nur das vom Veranstalter bestätigte Fahrzeug erhält eine Starterlaubnis.
Vorläufiger Zeitplan :
Ein detaillierter Zeitplan mit den Startzeiten der Gruppen und Teilnehmern wird zeitnah erarbeitet. 4 mal 20 Minuten Fahrzeit sind garantiert.
Startberechtigt sind alle historischen Serien-Sport-und Rennwagen auch ohne Straßenzulassung
Alle Teilnehmer müssen über einen gültigen Führerschein der Klasse 3 verfügen.
Es erfolgt eine Zuordnung der Fahrzeuge nach Leistungsfähigkeit und Markenzugehörigkeit in Startgruppen
Historische Fahrzeuge und Youngtimer
Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums fahrtauglich sind. Eine technische Abnahme entbindet den vorgenannten Personenkreis nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs über die gesamte Veranstaltungsdauer.
Rücknahme der Nennung
Das Nenngeld ist Reuegeld und wird in voller Höhe nur bei Absage der Veranstaltung oder Nichtannahme der Nennung des Bewerbers durch Rücküberweisung zurückerstattet.
Bei Rücknahme der Nennung bis 1.4 2025 wird vom Veranstalter eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand in Höhe € 50,- bei der Rücküberweisung in Abzug gebracht.
Versicherung/Verantwortlichkeit und Haftungsvezicht
Der Veranstalter schließt die von den Genehmigungs Behörden geforderte Versicherung ab. Mit der Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer und Beifahrer oder Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge.
Der vorgenannte Personenkreis trägt über die gesamte Fahrtstrecke die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden, die während der Veranstaltung eintreten können. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen, darüber hinaus persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme einem notwendigen fahrtechnischen Zustand entsprechen. Insbesondere die Technische Abnahme zu Beginn der Veranstaltung entbindet den vorgenannten Personenkreis nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs. Fahrer und Beifahrer der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abgabe der Nennung auf Ersatz für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den Rechtsgütern, mit Ausnahme einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des nachfolgend aufgeführten enthafteten Personenkreises, sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Verzicht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstehenden Schäden sowie auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Strecken Eigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des freigezeichneten Personenkreises beruht. Der Haftungsverzicht gilt für Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, gleichermaßen für solche aus vertraglicher, außervertraglicher oder deliktischer Haftung.
Die Erklärung zum Haftungsverzicht ist Bestandteil des Nennformulars und erlangt mit Abgabe der Nennung uneingeschränkt Wirksamkeit. Dieser ist bei Abholung der Startunterlagen zu unterschreiben. Ohne unterschriebenen Haftungsverzicht, werden die Startunterlagen nicht ausgegeben.
Teilnahme an der Veranstaltung/Startreihenfolge/Startnummer/Umweltschutz
Die Besatzung eines Fahrzeuges darf nur aus den Personen bestehen, die im Nennformular angegeben sind. Eine Rennlizenz ist nicht erforderlich. Die Teilnahme nicht gemeldeter Personen ist nicht erlaubt. Maßgeblich hierfür ist die Nennung. Absolute Fahrdisziplin gegenüber Zuschauern und Mitfahrern ist oberstes Gebot! Dazu gehören eine vorausschauende Fahrweise und eine Ihrem Können angepasste Geschwindigkeit.
Startreihenfolge: Demonstrationsläufe /Fahrsicherheitstraining
Gestartet werden die Fahrzeuge in Startgruppen. Die Startgruppen teilt der Veranstalter nach eigenem Ermessen ein. Der Start erfolgt in der Reihenfolge der offiziellen Startzeitenliste für die Startgruppen. Die Startzeitenliste wird jedem Teilnehmer im Starterpaket ausgehängt. Für das rechtzeitige Erscheinen am Start ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Startnummern:
Die bei der Dokumentenabnahme vom Veranstalter ausgehändigten Startnummern müssen vor Start angebracht sein. Die Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung an beiden Türen des Teilnehmerfahrzeugs gut sichtbar angebracht werden (Die Sponsorenlogos müssen stets lesbar sein. Ohne Startnummern ist das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen.