7. Histo-Revival 24.4.2026
Flugplatz Nördlingen


In den 70iger und 80iger Jahren wurden Rundstreckenrennen auf Flugplätzen durchgeführt.

Legendär waren die Rennen in Mainz Finthen oder Kassel Calden bei denen Rennsport Legenden am Start waren. Diese Tradition möchten wir aufleben lassen. Wir präsentieren Renn-und Serienfahrzeuge.

Seien Sie dabei. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Ausschreibung

 Veranstalter:  Agentur SEC | Leiblstr. 26 | 86911 Dießen

Art der Veranstaltung: Demo Läufe

Ort: Flugplatz Nördlingen

Termin: 24.4.2026

Streckenlänge: ca. 1.650 m.

Nennung

Zur Teilnahme zugelassen sind ausschließlich die im Nennformular aufgeführten Person/en. Bei Teilnahme einer nicht genannten Person, kann das Fahrzeug von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der/die Fahrer sind mit einem Lanyard und Namensschild gekennzeichnet. Diese sind nicht übertragbar. Die Personenzahl ergibt sich aus dem teilnehmenden Fahrzeug; maximal ist ein Start mit Beifahrer möglich. Der Beifahrer/in ist im Nennformular anzumelden.

Leistungen des Veranstalters

  • Fertige Strecke mit allen notwendigen Standards Läufe a 20 Minuten (genauer Zeitplan folgt)
  • offenes Fahrerlager
  • Professionelles Veranstaltungsteam
  • Befestigtes Fahrerlager
  • Parkplätze für Besucher
  • Parkplätze für Wohnmobile
  • Organisationspaket für jeden Teilnehmer u.a. 2 Startnummern, TN Ausweise, Organisationsaufkleber für FZ, Lanyards, Zeitplan
  • Gutscheine Verpflegung
  • 3 Startnummern
  • Externer Hänger Stellplatz

Nenngeld: 

  • 289,00€ für ein Fahrzeug (Fahrer) Beifahrer 35,00€

Die Nennung wird nach Zahlungseingang bestätigt. In allen Beiträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (19%) enthalten. Bitte weisen Sie erst nach erhalt der Rechnung die Nenngebühr an. 

Verwendungszweck: 6.Histo-Revival 2026 Flugplatz Nördlingen

Zugelassene Fahrzeuge/Klasseneinteilungen

Nur das vom Veranstalter bestätigte  Fahrzeug erhält eine Starterlaubnis.

Vorläufiger Zeitplan :

Ein detaillierter Zeitplan mit den Startzeiten der Gruppen und Teilnehmern wird zeitnah erarbeitet. 4 mal 20 Minuten Fahrzeit sind garantiert.

Startberechtigt sind alle historischen Serien-Sport-und Rennwagen auch ohne Straßenzulassung

Alle Teilnehmer  müssen über einen gültigen Führerschein der Klasse 3 verfügen.

Es erfolgt eine Zuordnung der Fahrzeuge nach Leistungsfähigkeit und Markenzugehörigkeit in Startgruppen
Historische Fahrzeuge und Youngtimer
Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums fahrtauglich sind. Eine technische Abnahme entbindet den vorgenannten Personenkreis nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs über die gesamte Veranstaltungsdauer.

Rücknahme der Nennung

Das Nenngeld ist Reuegeld und wird in voller Höhe nur bei Absage der Veranstaltung oder Nichtannahme der Nennung des Bewerbers durch Rücküberweisung zurückerstattet.
Bei Rücknahme der Nennung bis 1.4 2025 wird vom Veranstalter eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand in Höhe € 50,- bei der Rücküberweisung in Abzug gebracht. 

Versicherung/Verantwortlichkeit und Haftungsvezicht

Der Veranstalter schließt die von den Genehmigungs Behörden geforderte Versicherung ab. Mit der Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist. 

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer und Beifahrer oder Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge.
Der vorgenannte Personenkreis trägt über die gesamte Fahrtstrecke die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden, die während der Veranstaltung eintreten können. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen, darüber hinaus persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme einem notwendigen fahrtechnischen Zustand entsprechen. Insbesondere die Technische Abnahme zu Beginn der Veranstaltung entbindet den vorgenannten Personenkreis nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs. Fahrer und Beifahrer der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abgabe der Nennung auf Ersatz für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den Rechtsgütern, mit Ausnahme einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des nachfolgend aufgeführten enthafteten Personenkreises, sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Verzicht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstehenden Schäden sowie auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Strecken Eigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des freigezeichneten Personenkreises beruht. Der Haftungsverzicht gilt für Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, gleichermaßen für solche aus vertraglicher, außervertraglicher oder deliktischer Haftung. 

Die Erklärung zum  Haftungsverzicht ist Bestandteil des Nennformulars und erlangt mit Abgabe der Nennung uneingeschränkt Wirksamkeit. Der Haftungsauschluss, ist unterschrieben per Mail zurück zu senden. Ohne unterschriebenen Haftungsverzicht, ist ein Start nicht möglich.

Teilnahme an der Veranstaltung/Startreihenfolge/Startnummer/Umweltschutz

Die Besatzung eines Fahrzeuges darf nur aus den Personen bestehen, die im Nennformular angegeben sind. Eine Rennlizenz ist nicht erforderlich. Die Teilnahme nicht gemeldeter Personen ist nicht erlaubt. Maßgeblich hierfür ist die Nennung. Absolute Fahrdisziplin gegenüber Zuschauern und Mitfahrern ist oberstes Gebot! Dazu gehören eine vorausschauende Fahrweise und eine Ihrem Können angepasste Geschwindigkeit.

Startreihenfolge: Demonstrationsläufe /Fahrsicherheitstraining

Gestartet werden die Fahrzeuge in Startgruppen. Die Startgruppen teilt der Veranstalter nach eigenem Ermessen ein. Der Start erfolgt in der Reihenfolge der offiziellen Startzeitenliste für die Startgruppen. Die Startzeitenliste wird jedem Teilnehmer zugesendet und ist vor Ort ausgehängt. Für das rechtzeitige Erscheinen am Start ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

Startnummern

Die Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung an beiden Türen des Teilnehmerfahrzeugs gut sichtbar angebracht werden (Die Sponsorenlogos müssen stets lesbar sein. Ohne Startnummern ist das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen.

Umweltschutz / Stromversorgung

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze (insbesondere die Parkflächen) nicht durch Öl, Benzin oder andere umweltgefährdenden Flüssigkeiten verunreinigt werden. Unter jedes Fahrzeug ist ein entsprechender Schutz zu legen! „Wildes“ Entsorgen von Ölen und Flüssigkeiten aller Art wird vom Veranstalter rigoros straf- und zivilrechtlich verfolgt. Sollte bei der technischen Abnahme oder während der Veranstaltung festgestellt werden, dass bei dem gemeldeten Fahrzeug Öl ausläuft, führt dies zum Ausschluss von der Veranstaltung. 

Die Stromversorgung im Fahrerlager wird aus technischen Gründen nur in einem speziellen Bereich gewährleistet werden können. Dieser Bereich ist ausschließlich Teilnehmern mit Fahrzeugen, die unbedingt Strom zum Starten benötigen, vorbehalten.
Für die Stromversorgung von Wohnmobilen, Kühlschränken, Heizungen, Küchengeräten etc. bringen Sie bitte Ihren eigenen Stromversorger mit. Von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist die Nutzung von Stromaggregaten wegen der Nachtruhe im Fahrerlager untersagt. 

Verkehrsregeln / Fahrdisziplin / Sicherheitshinweise

Bei dieser Veranstaltung kommt es ausdrücklich nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Es erfolgt keine Zeitmessung und keine Siegerehrung.

Abbruch/Beendigung eines Laufes/ Flaggenkunde:

Sollte der Abbruch eines „Laufes“ erforderlich sein, zeigt der Fahrtleiter an der Ziellinie die rote Flagge. Ein Anhalten ohne zwingenden Grund  ist verboten. Nach dem Abwinken des Laufes ist die Geschwindigkeit stark herabzusetzen. Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen das Tragen eines Helmes, geeignete Handschuhe und entsprechendes Schuhwerk Pflicht ist. Darüber hinaus empfehlen wir das Tragen eines Overalls und das Mitführen eines Feuerlöschers im Fahrzeug. Eine Regelkunde über Flaggen und ihre Bedeutung erhalten alle Teilnehmer beim pflichtgemäßen Briefing. 

Werbung 

Der Veranstalter behält sich vor, auf den Startnummern Werbung aufzubringen. Das Anbringen  der Startnummern ist für die Teilnehmer verpflichtend. Zusätzliche Werbung am Fahrzeug durch die Teilnehmer ist vorbehaltlich der Zustimmung des Veranstalters erlaubt. 

Startunterlagen und Akkreditierung (Presse)

Die Startunterlagen werden den Teilnehmern zugesandt.

Fahrerbesprechung: Freitag,  08:15Uhr-08.30Uhr

Driver Lounge Ort: Flugplatz Nördlingen

Ablauf der Veranstaltung Durchführungsbestimmungen /Flaggen 

Die Fahrzeuge dürfen ab der ausgehändigten Startzeitenliste aus dem Fahrerlager, auf die Flugplatz Piste einfahren.
Der Demonstrationslauf ist dann frei gegeben. Die Gesamtlaufzeit wird Digital angezeigt. Nach Ende des Laufs wird eine Auslaufrunde gefahren. Danach verlassen die Fahrzeuge bei Start/Ziel bzw. am Streckenposten „rote Flagge“ die Strecke und fahren in Schrittgeschwindigkeit in das Fahrerlager auf den jeweiligen Parkplatz. Jeder Teilnehmer ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Start selbst verantwortlich. Nicht rechtzeitiges Erscheinen kann die Rückweisung zum Start mit sich bringen. Der genaue Ablauf wird im Fahrerbriefing erläutert und den Teilnehmern im Vorfeld der Veranstaltung, per Mail in einem Vorbriefing , mitgeteilt.

Fahrerlager 

Im Fahrerlager gilt Schrittgeschwindigkeit.!
Die Ein- und Ausfahrt bzw. das Befahren des Fahrerlager ist nur mit gültiger, angebrachter Startnummer möglich. Der Parc Ferme Aufkleber des Histo-Revivals ist deutlich sichtbar an der Front- oder Seitenscheibe zu befestigen.Alle anderen Fahrzeuge, wie Zugfahrzeuge oder Trailer, müssen im Außenbereich geparkt werden. Alle Fahrerlagerstellplätze, einschließlich der Nebenflächen, sind von Ihnen, in einwandfreiem Zustand zu präsentieren und zu hinterlassen. Für Hunde besteht absolute Leinenpflicht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Das Fahren von Mofas, Motorrollern etc. ist im Fahrerlager verboten (Außer Veranstaltungsleitung). 

Einverständniserklärung: 

Mit Abgabe der Nennung geben die Bewerber zugleich für ihre Fahrer, Helfer und Sponsoren ihr Einverständnis, dass:  Die Starterlisten im Programmheft veröffentlicht werden. Auf das vom Teilnehmer zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial hat der Veranstalter ein Verwertungsrecht! Der Veranstalter kann alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und in Rundfunk/Fernsehen/Sozial Media oder anderweitig verbreiten, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden. Der Veranstalter kann die Adressen der Teilnehmer auf Anfrage an Fotografen weitergeben, damit diese ihre Fotos den Teilnehmern anbieten können. Der Veranstalter ist berechtigt, das ihm zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial kostenlos und frei, auch zu gewerblichen Zwecken und im Internet, zu verwenden, zu verbreiten und verbreiten zu lassen. 

Anmeldung

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Mehr Informationen

Sponsoren

Versicherung & Haftung

Haftungsverzicht

Die Teilnahme am „Histo-Revival“ auf dem FLUGPLATZ Herzogenaurach erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Eigentümer und Halter des teilnehmenden Fahrzeugs.Der vorgenannte Personenkreis trägt über die gesamte Fahrtstrecke die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden, die während der Veranstaltung eintreten können.

Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge, übernehmen darüber hinaus, persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme einem notwendigen fahrtechnischen Zustand entsprechen. Insbesondere die Technische Abnahme zu Beginn der Veranstaltung entbindet den vorgenannten Personenkreis nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs. Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge ,verzichten durch Abgabe der Nennung ,auf Ersatz für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den Rechtsgütern, mit Ausnahme einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des nachfolgend aufgeführten enthafteten Personenkreises, sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Verzicht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden sowie auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des freigezeichneten Personenkreises beruht.

Der Haftungsverzicht gilt für Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, gleichermaßen fürsolche aus vertraglicher, außervertraglicher oder deliktischer Haftung.

Die Haftungsverzichtserklärung ist Bestandteil des Nennformulars und erlangt mit Abgabe der Nennung uneingeschränkt Wirksamkeit.Mit Abgabe der Nennung geben die Bewerber zugleich für ihre Fahrer, Helfer und Sponsoren ihr Einverständnis, dass:Die Starterlisten im Programmheft veröffentlicht werden. Alle Fahrer mit Fahrzeugbild vorgestellt und auch zu Werbezwecken vom Veranstalter verwendet werden dürfen. Auf das vom Teilnehmer zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial hat der Veranstalter ein Verwertungsrecht!

Der Veranstalter kann alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und in Rundfunk/Fernsehen/SozialMedia oder anderweitig verbreiten, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden.

Der Veranstalter kann die Adressen der Teilnehmer auf Anfrage an Fotografen weitergeben, damit diese ihre Fotos den Teilnehmern anbieten können. Der Veranstalter ist berechtigt, das ihm zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial kostenlos und frei, auch zu gewerblichen Zwecken und im Internet, zu verwenden, zu verbreiten und verbreiten zu lassen.

Rechtsverbindlich für das Team oder den Fahrer/Eigentümer/Halter:

Datum, Ort, Unterschrift:

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Verantwortlichkeit – Änderungen – Absage

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.

Der Veranstalter ist von der Haftung jeglicher hieraus resultierender Schäden freigestellt.